|
|
 |
|
Ambulante
Jugendhilfe Ambulante
Jugendhilfe wird seit Herbst 1997 von FSD durchgeführt. Es geht dabei um
Hilfen zur Erziehung (nach SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz § 27
ff.), die in Form von Hausbesuchen bei den Familien und Kindern stattfinden.
Auftraggeber und Kostenträger ist die öffentliche Jugendhilfe, d.
h.
die zuständigen Jugendämter. Vorrangig fragen der Landkreis
Friesland, der Landkreis Ammerland, der Landkreis Wittmund und die Stadt
Wilhelmshaven. folgende Leistungsangebote regelmäßig nach:
Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH § 31 SGB
VIII):
|
| | Dieses
Angebot umfasst eine professionelle Hilfestellung für die ganze Familie
im
häuslichen Bereich. Laut Gesetzestext soll die SPFH durch
intensive
Betreuung und Begleitung Familien in Ihren Erziehungsaufgaben, bei der
Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und
Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen
und
Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer
angelegt und erfordert die Mitarbeit der
Familie.
|
Erziehungsbeistand (EB §30 SGB VIII):
| | Diese
Hilfe bezieht sich auf einen einzelnen Jugendlichen - dazu heißt es im
Gesetzestext: Der Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer sollen das
Kind
oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen
möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und
unter Einbeziehung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung
fördern.
|
Bei
Anfragen von Betroffenen bieten wir Informationsgespräche an, wenn es um
die Klärung eines möglichen Hilfebedarfs und die weitere
Kontaktaufnahmen zum Jugendamt geht. Die Einsetzung der Hilfe kann aber nur
durch die Fachkräfte der Jugendämter vorgenommen werden. Ohne
Beteiligung der öffentlichen Jugendhilfe an den Kosten und der
Hilfeplanung kommt nur die Möglichkeit eines Privatauftrags zum Satz der
Fachleistungsstunde in Frage. z. B einzelne Beratungsgespräche bei
Partnerschaftskonflikten oder anderen familiärer Krisen.
Seit vielen Jahren arbeiten wir in verschiedenen regionalen
Arbeitskreisen im Praxisfeld Jugendhilfe mit den Jugendämtern und
anderen
freien Jugendhilfeträgern zusammen.
|
|
|