|
Prinzipien und
Arbeitshaltungen
Das Leitbild der gemeinnützigen GmbH als
ganzes und die Konzeption des Fachbereichs Jugendhilfe sind handlungsleitend
für die praktische Arbeit. "Im Mittelpunkt des Ansatzes der FSD steht
der
betroffene Mensch in seiner häuslichen und sozialen Umwelt in seiner
Ganzheitlichkeit. Klientenorientierung heißt, die Person in ihrer
Lebensgeschichte, in ihrer Lebenswelt und mit ihren ganzheitlichen
Bedürfnissen und Ressourcen wahrzunehmen, und sie nicht vorrangig
über ihre Krankheit, Behinderung oder psychosoziale Notlage zu
definieren."(Leitbild FSD S. 1).
In der Jugendhilfe und in der systemischen Sichtweise wird das Wort von der
Ressourcenorientierung ständig benutzt. Seine praktische Umsetzung und
Anwendung findet in der Zusammenarbeit mit den Familien statt, in dem die
Mitarbeiterinnen Zugang zur Lebenswelt dieser Familien und ihr Vertrauen
gewinnen. Nur durch wertschätzende und an Lösungen interessierte
Arbeitsbeziehungen sind Eltern für Veränderungen im Sinne des
Kindeswohls zu gewinnen. Die Verbesserungen der Lebens- und
Erziehungsbedingungen leisten die Betroffenen selbst und am besten dann, wenn
sie selbst ihre Erfolge erleben und sich selbst wirksam fühlen.
Professionelle Arbeitshaltungen unserer Mitarbeiter/innen zeichnen sich dadurch
aus, dass sie Beziehung eingehen, einfühlsam Zugang suchen,
Beständigkeit, Struktur und Sicherheit anbieten. Dies wird ihnen nur
dann
möglich, wenn die Mitarbeiter/innen Unterstützung dafür
bekommen, die psychosozialen Situationen der individuellen Problemlagen
ganzheitlich zu erfassen.
Grundlagen und Ziele der
Unterstützung
Voraussetzung für die von der
öffentlichen Jugendhilfe eingesetzte Unterstützung ist das
Hilfeplangespräch zusammen mit dem Jugendamt. In einem gemeinsamen
Austausch werden zu Beginn der Hilfe der Bedarf und die Ziele festgelegt. Die
Sorgeberechtigten erklären sich bereit, in Zusammenarbeit mit den
Fachkräften für die Umsetzung Verantwortung zu übernehmen.
Eine
wirksame Unterstützung kann erst dann stattfinden, wenn die
Zielvorstellungen von den Sorgeberechtigten selbst aufgestellt und getragen
werden. Für die Formulierung gilt es, dass diese Ziele wichtig, positiv,
konkret, realistisch und in einem definierten Zeitraum erreichbar sind. Die
Klärung der Ziele gehört neben der partnerschaftlich
vertrauensvollen
Beziehungsebene zu den allerersten Grundlagen der Arbeit.
Bei der Verständigung mit den Fachkräften der
Jugendämter spielt der Kinderschutz und des Wohl der Kinder eine
zentrale
Rolle. Bei den Aufträgen der Jugendämter sollte klar erkennbar
sein,
dass die Sorgeberechtigten / Eltern bereit und in der Lage sind, die Basis
für eine Versorgung der Kinder gewährleisten, die eine massive
Kindeswohlgefährdung ausschließt. Im Sinne des Kinderschutzes hat
FSD Jugendhilfe die Verpflichtung eine Risikoeinschätzung durch eine in
diesem Gebiet erfahren Fachkraft vorzunehmen. Eine entsprechend ausgebildete
Fachkraft gehört zum Team FSD-Jugendhilfe und kann bei Bedarf kollegiale
Beratung durchführen.
|