FSD - Freie Soziale Dienste Friesland gGmbH
 
 
 


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Prinzipien und Arbeitshaltungen

Das Leitbild der gemeinnützigen GmbH als ganzes und die Konzeption des Fachbereichs Jugendhilfe sind handlungsleitend für die praktische Arbeit. "Im Mittelpunkt des Ansatzes der FSD steht der betroffene Mensch in seiner häuslichen und sozialen Umwelt in seiner Ganzheitlichkeit. Klientenorientierung heißt, die Person in ihrer Lebensgeschichte, in ihrer Lebenswelt und mit ihren ganzheitlichen Bedürfnissen und Ressourcen wahrzunehmen, und sie nicht vorrangig über ihre Krankheit, Behinderung oder psychosoziale Notlage zu definieren."(Leitbild FSD S. 1).
In der Jugendhilfe und in der systemischen Sichtweise wird das Wort von der Ressourcenorientierung ständig benutzt. Seine praktische Umsetzung und Anwendung findet in der Zusammenarbeit mit den Familien statt, in dem die Mitarbeiterinnen Zugang zur Lebenswelt dieser Familien und ihr Vertrauen gewinnen. Nur durch wertschätzende und an Lösungen interessierte Arbeitsbeziehungen sind Eltern für Veränderungen im Sinne des Kindeswohls zu gewinnen. Die Verbesserungen der Lebens- und Erziehungsbedingungen leisten die Betroffenen selbst und am besten dann, wenn sie selbst ihre Erfolge erleben und sich selbst wirksam fühlen.
Professionelle Arbeitshaltungen unserer Mitarbeiter/innen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Beziehung eingehen, einfühlsam Zugang suchen, Beständigkeit, Struktur und Sicherheit anbieten. Dies wird ihnen nur dann möglich, wenn die Mitarbeiter/innen Unterstützung dafür bekommen, die psychosozialen Situationen der individuellen Problemlagen ganzheitlich zu erfassen.

Grundlagen und Ziele der Unterstützung

Voraussetzung für die von der öffentlichen Jugendhilfe eingesetzte Unterstützung ist das Hilfeplangespräch zusammen mit dem Jugendamt. In einem gemeinsamen Austausch werden zu Beginn der Hilfe der Bedarf und die Ziele festgelegt. Die Sorgeberechtigten erklären sich bereit, in Zusammenarbeit mit den Fachkräften für die Umsetzung Verantwortung zu übernehmen. Eine wirksame Unterstützung kann erst dann stattfinden, wenn die Zielvorstellungen von den Sorgeberechtigten selbst aufgestellt und getragen werden. Für die Formulierung gilt es, dass diese Ziele wichtig, positiv, konkret, realistisch und in einem definierten Zeitraum erreichbar sind. Die Klärung der Ziele gehört neben der partnerschaftlich vertrauensvollen Beziehungsebene zu den allerersten Grundlagen der Arbeit.

Bei der Verständigung mit den Fachkräften der Jugendämter spielt der Kinderschutz und des Wohl der Kinder eine zentrale Rolle. Bei den Aufträgen der Jugendämter sollte klar erkennbar sein, dass die Sorgeberechtigten / Eltern bereit und in der Lage sind, die Basis für eine Versorgung der Kinder gewährleisten, die eine massive Kindeswohlgefährdung ausschließt. Im Sinne des Kinderschutzes hat FSD Jugendhilfe die Verpflichtung eine Risikoeinschätzung durch eine in diesem Gebiet erfahren Fachkraft vorzunehmen. Eine entsprechend ausgebildete Fachkraft gehört zum Team FSD-Jugendhilfe und kann bei Bedarf kollegiale Beratung durchführen.


 
 
 
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