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Ambulante
psychosoziale Betreuung
Die
ambulante psychosoziale Betreuung (PSB) zielt darauf ab, chronisch psychisch
kranken Menschen ein Wohnen zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung zu
ermöglichen und soziale Kontakte zu fördern. Sie bietet
lebenspraktische und soziale Unterstützung zur Teilhabe am Leben der
Gemeinschaft gemäß §§ 53/54 SGB XII in Verbindung mit
§ 55 SGB IX.
Welche
Tätigkeiten umfasst die Psychosoziale Betreuung?
- Unterstützung
bei Fragen des Wohnens.
- Anleitung bei der
Haushaltsführung
- Organisation der
Finanzen
- Tagesstrukturierung
- Soziale
Aktivitäten
- Unterstützung im Zusammenleben mit anderen
Menschen
- Förderung des Kontakts zu
Angehörigen
- Hilfe
beim Umgang mit Behörden
- Beratung / Einbezug der
Angehörigen
- Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben
Wer
leistet die Hilfe?- Sozialpädagogen
/ Sozialpädagoginnen
- MitarbeiterInnen mit ähnlichen
Qualifikationen jeweils mit sozialpsychiatrischen
Zusatzqualifikationen
Wer
trägt die Kosten?
Ambulante psychosoziale
Betreuung als Eingliederungshilfe gewährt das Sozialamt des Landkreises
/
der Stadt Wilhelmshaven einkommens- und vermögensabhängig nach
gutachterlicher Stellungnahme des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Dabei
überprüft das Sozialamt, ob die Nutzerin / der Nutzer Eigenanteile
erbringen muss.
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